Die von mir hier vorgenommene Einteilung erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch wohnt ihr eine bestimmte Systematik inne. Es sollen lediglich einige Bereiche mit häufig vorkommenden Delikten etwas beleuchtet werden. Für die Einteilung oder Kategorisierung von Straftaten existieren keine festen Regeln. Es gibt das Strafgesetzbuch, das eine Vielzahl von Strafvorschriften enthält. Und es gibt dass sogenannte Nebenstrafrecht. Hierzu gehören alle Strafnormen die eben nicht im Strafgesetzbuch sondern in anderen Gesetzen geregelt sind.
So finden sich Strafnormen zu Steuerdelikten beispielsweise in der Abgabenordnung. Man würde das dann Steuerstrafrecht nennen.
Der „klassische“ Betrug ist im Strafgesetzbuch geregelt. Beim Betrug spricht man aber auch von Wirtschaftsstrafrecht, denn es geht ja häufig um Verträge über Waren oder Dienstleistungen und um Geld. Zum Wirtschaftsstrafrecht würde man aber wiederum auch die Strafnormen beispielsweise im Aktiengesetz oder im Börsengesetz zählen.
Strafnormen gibt es zum Beispiel auch im Arbeitszeitgesetz, im Arbeitsschutzgesetz oder im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Dennoch ist der Begriff „Arbeitsstrafrecht“ doch schon sehr speziell und im normalen Alltag eher nicht anzutreffen.
Schließlich kann sich beispielsweise ein Arzt wegen Körperverletzung, fahrlässiger Tötung oder Betrug – hier ist es dann häufig der sogenannte Abrechnungsbetrug – strafbar machen. All diese Delikte sind im Strafgesetzbuch geregelt. Trotzdem würde man hier vom speziellen Arztstrafrecht sprechen, denn dem verurteilten Arzt drohen neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe auch weitreichende berufsrechtliche Konsequenzen, die bis zum Entzug der Kassenzulassung oder gar der Approbation führen können. Ähnliches gilt wiederum auch für andere Berufsgruppen, wie z.B. Beamte, die ihre Pensionsansprüche verlieren können.
Die vorstehenden Ausführungen sollen verdeutlichen, dass es weniger auf die Terminologie ankommt sondern einzig und allein auf den konkreten Tatvorwurf, die möglichen individuellen Folgen und die konkreten Handlungsalternativen. Das alles sollten Sie nicht dem Zufall überlassen. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in all diesen Fragen.
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