Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind Berufs-genossenschaften und Unfallkassen. Sie erbringen ähnliche Leistungen
wie die Träger der Renten und Krankenversicherung oder der Agentur für Arbeit, also z.B. Heilbehandlung, Rentenzahlungen,
Teilhabeleistungen, Übergangsgeld).
Außerdem kann Anspruch auf Pflegegeld oder Verletztengeld bestehen.
Im Rahmen des SGB VII ist die Gewährung dieser Leistungen abhängig vom Vorliegen eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall
oder Berufskrankheit).
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