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Tel.:  0361 / 3467277  oder  0175 / 1118438

Die Tätigkeitsfelder meiner Kanzlei sind das Strafrecht und das Sozialrecht. Auf diese beiden Rechtsgebiete habe ich mich spezialisiert und bin hier zugleich auch Fachanwalt.

Bei mir sind Sie richtig, wenn Sie eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, wenn bei Ihnen eine Durchsuchung stattgefunden hat oder wenn ein Angehöriger oder ein Freund verhaftet wurde.

Ebenso richtig sind Sie bei mir aber auch, wenn Sie durch eine Straftat verletzt wurden und aktiv am Strafverfahren gegen den Täter teilhaben und ggf. eine Entschädigung (Schmerzensgeld oder Schadensersatz) geltend machen wollen.

Außerdem sind Sie bei mir richtig, wenn Sie beispielsweise eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt haben und diese abgelehnt wurde oder wenn Sie die Anerkennung als Schwerbehinderter beantragt haben, die Behörde aber nur einen GdB von 30 oder 40 festgestellt hat. Schließlich helfe ich auch Menschen, die ALG II beziehen, bei Sanktionen, Rückforderungen oder falschen Berechnungen seitens des Jobcenters.

Für beispielsweise Insolvenzrecht, Erbrecht oder Familienrecht gibt es jeweils andere Spezialisten. Sozialrecht hat trotz der “Agentur für Arbeit” oder dem “Arbeitsamt” auch nichts mit Arbeitsrecht im klassischen Sinne, also z.B. mit Arbeitsvertrag, Kündigungsschutzklage oder Abfindungsansprüchen zu tun. Es gibt insofern viele verschiedene Rechtsgebiete. Als Laie kann man da leicht durcheinanderkommen.

Fachanwalt für Strafrecht oder Fachanwalt für Sozialrecht darf sich nicht automatisch jeder Rechtsanwalt nennen, der viel mit Strafrecht oder Sozialrecht zu tun hat oder einfach nur besonders großes Interesse an diesen Rechtsgebieten hat.

Die Erlaubnis, die Bezeichnung „Fachanwalt“ führen zu dürfen, wird einem von der Rechtsanwaltskammer erteilt, wenn man dieser nachweist, dass man besondere theoretische und praktische Kenntnisse auf dem jeweiligen Rechtsgebiet erlangt hat und diese durch regelmäßige Fortbildungen vertieft. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ birgt damit für die Qualität der Rechtsberatung oder –vertretung und macht dem Rechtsratsuchenden deutlich, woran er ist und was er erwarten darf.