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Verkehrsstrafrecht

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Klassische Verkehrsdelikte sind die Nötigung, die Trunkenheit im Verkehr, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr oder die Gefährdung des Straßenverkehrs. Einher geht damit bei einem Unfall oft auch der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der Sachbeschädigung. Wer aufgrund von Alkohol oder Drogenkonsum schuldunfähig war und in diesem Zustand ein Fahrzeug geführt hat, kann wegen Vollrausch verurteilt werden. Schließlich kann man auch belangt werden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Kennzeichenmissbrauch.

Die größte Gefahr bei Straftaten, die den Straßenverkehr betreffen, ist, dass neben der verhängten Strafe auch ein Entzug der Fahrerlaubnis droht, was wiederum im schlimmsten Fall den Verlust der Arbeitsstelle bedeuten kann, wenn man dafür auf seinen Führerschein angewiesen ist. Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU oder auch „Idiotentest“ genannt, die großzügig angeordnet wird und nur sehr schwer zu bestehen ist, gibt dann meist den Ausschlag, ob der Betroffene noch als zur Führung eines Kraftfahrzeugs geeignet erscheint.

Entsprechend ist es ratsam, möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Augenmerk liegt hier insbesondere auf der Beweiserhebung, der Zulässigkeit der Beweisverwertung sowie der Beweiswürdigung. Nicht selten muss das Gericht auf Sachverständigengutachten zurückgreifen. Bei einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss kann es beispielsweise für den Fall, dass eine verwertbare Blutprobe nicht vorliegt, darauf ankommen, wie viel und was Sie über welchen Zeitraum getrunken haben. Es besteht dabei die Gefahr, sich „um Kopf und Kragen zu reden“.

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