Die Leistungen nach dem SGB XII ähneln denen aus dem SGB II sind aber teilweise weiter gefasst. Der bedeutende
Unterschied ist die Erwerbsfähigkeit, die im Rahmen der Sozialhilfe nicht vorliegen muss. Die Regelungen des SGB XII
geben Hilfe zum Lebensunterhalt und richten sich an Personen, die auf Sozialhilfe im Alter und bei Erwerbsminderung
angewiesen sind.
Es gibt auch hier Regelsätze für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Kosten für Unterkunft und Heizung,
Mehrbedarfszuschläge und Leistungen für einmalige Bedarfe.
Außerdem kann Anspruch auf Hilfe zur Gesundheit (Hilfe bei Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschaft; vorbeugende
Gesundheitshilfe) oder Hilfe zur Pflege bestehen.
Schließlich sind im SGB XII vorgesehen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe, Blindenhilfe, Haushaltsführung).
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